Bevor Sie Ihren neu erworbenen Anhänger in vollem Umfang nutzen können, muss er zunächst zugelassen werden.
Hierzu müssen Fahrzeugbrief („Zulassungsbescheinigung Teil 2“), Versicherungsbestätigung und gegebenfalls ein TÜV-Gutachten beim Straßenverkehrsamt vorgelegt werden.
Sofern die Daten korrekt sind, erhält der Anhänger ein eigenes Kennzeichen. In diesem Zuge werden KFZ-Steuern für den Halter fällig. Diese Steuern werden in der Regel per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Drucken Sie einfach unsere Vorlage des SEPA-Lastschriftmandats (Formular 032021) aus, damit es in der Zulassungsstelle schneller geht.